Wissenswertes zum Datenschutz

Das deutsche Datenschutzrecht ist in verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen geregelt. Welches jeweilige Datenschutzgesetz angewendet wird, ist davon abhängig, ob die Datenverarbeitung durch eine öffentliche oder nicht-öffentliche Stelle durchgeführt wird. Für öffentliche Stellen der Länder gelten die Landesdatenschutzgesetze, für öffentliche Stellen des Bundes das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Sie schreiben vor, unter welchen Bedingungen Behörden und andere öffentliche Stellen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen.

Für privatwirtschaftliche Unternehmen gelten im Wesentlichen ebenfalls die Datenschutzanforderungen des BDSG. Laut BDSG ist in der Privatwirtschaft die personenbezogene Datenverarbeitung nur zulässig, wenn eine Rechtsvorschrift diese erlaubt oder anordnet oder die betroffene Person eingewilligt hat.

Neben den Regelungen des BDSG gibt es eine Vielzahl bereichsspezifischer Datenschutzregelungen, die in Spezialgesetzen festgehalten sind.

Datenschutzbeauftragter

Wenn in einem Unternehmen zehn oder mehr Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, wird ein Datenschutzbeauftragter (DSB) benötigt. Gleiches gilt für die manuelle Datenverarbeitung, mit der sich mindestens 20 Personen befassen.

Aufgabe des DSB ist die Überwachung der entsprechenden Bestimmungen zum Datenschutz in der Organisation. Er fungiert als Berater und Vermittler zwischen Mitarbeitern, Führungskräften, Betriebsräten und Aufsichtsbehörden.

Ein bestellter Datenschutzbeauftragter muss sowohl über fundierte Fachkenntnisse verfügen als auch hohe Anforderungen im Bereich Methoden- und Sozialkompetenz erfüllen.

Quelle: TÜV NORD